Haus verkaufen bei Scheidung
- Wohnen und gut leben - Immobilienverrentung mit Herz und Verstand
- vor 3 Tagen
- 11 Min. Lesezeit

Eine Scheidung ist oft ein tiefer Einschnitt, insbesondere, wenn gemeinsame Vermögenswerte im Raum stehen und es sich dabei um das gemeinsame Zuhause handelt: das Haus, in dem man zusammen gewohnt, vielleicht Kinder großgezogen hat.
Die Immobilie war Lebensmittelpunkt, Sicherheit und Symbol der gemeinsamen Zukunft. Doch was passiert, wenn diese Zukunft nicht mehr gemeinsam gelebt wird?
Vielleicht stehen Sie gerade genau vor dieser Frage. Sie sind verheiratet, besitzen gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ein Haus und jetzt steht die Trennung oder Scheidung an und hier ist es nicht immer einfach, Entscheidungen zu treffen.
Als erfahrene Makler wissen wir, dass dieser Prozess mehr ist als eine Immobilienfrage. Ein Hausverkauf bei Scheidung ist kein Alltagsthema und es gibt viele diverse Punkte zu beachten.
Inhalt des Artikels
1. Eigentumsverhältnisse klären. Die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte
Ein erfolgreicher Hausverkauf beginnt lange vor dem Inserat.
Bevor der Verkaufsprozess beginnt, sollten Sie Ihre Immobilie optimal vorbereiten. Dazu gehört nicht nur das Aufräumen oder das Beheben kleiner Mängel, sondern auch die Sichtung und Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen. Ein gepflegter Eindruck – innen wie außen – wirkt sich positiv auf den Verkaufspreis aus.
Auch eine professionelle Immobilienbewertung schafft eine solide Grundlage für alle weiteren Schritte. Bereits bei diesen Vorbereitungsmaßnahmen können wir Sie unterstützen.
Im folgenden Schritt nehmen wir uns Zeit, um Sie persönlich und ausführlich zu beraten. Denn wir möchten verstehen, was Ihnen wichtig ist: Geht es um eine schnelle Abwicklung, einen optimalen Verkaufspreis oder um einen möglichst diskreten Verkauf? Diese Informationen helfen uns, eine individuelle Verkaufsstrategie zu entwickeln.
Parallel prüfen wir, welche Unterlagen für den Verkauf notwendig sind.
Dazu gehören zum Beispiel:
aktueller Grundbuchauszug
Energieausweis
Bauzeichnungen und Grundrisse
Wohnflächenberechnung
Protokolle der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungen)
Teilungserklärung
Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
Die Immobilienbewertung: Realistisch und marktgerecht Ihre Immobilie verkaufen
Eine der häufigsten Fragen ist, „Wie viel ist meine Immobilie wert?“
Bevor Sie sich mit der Frage beschäftigen, ob und wie das gemeinsame Haus verkauft werden kann, ist ein zentraler Punkt zu klären:
Wem gehört die Immobilie rechtlich gesehen?
Viele Paare glauben, dass derjenige „mehr Anspruch“ auf das Haus hat, der es finanziert hat oder mehr Eigenkapital eingebracht hat. Doch tatsächlich ist nur eines entscheidend: Der Eintrag im Grundbuch.
Warum das Grundbuch ausschlaggebend ist
Im Grundbuch steht schwarz auf weiß, wer als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen ist und nur diese Personen haben rechtliches Mitspracherecht beim Verkauf. Stehen Sie und Ihr Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch, gehört Ihnen das Haus jeweils zur Hälfte. Ganz unabhängig davon, wer wie viel gezahlt hat.
Auch bei abweichenden Eigentumsanteilen (z. B. 70/30) gilt: Die Eintragung im Grundbuch ist rechtlich verbindlich. Wenn nur einer der Ehepartner als Eigentümer aufgeführt ist, liegt das Haus rein rechtlich allein in dessen Hand, auch wenn der andere Partner dies über Jahre mitfinanziert oder darin gelebt hat.
Sonderfall: Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer dessen, was er in die Ehe eingebracht oder während der Ehe allein erworben hat.
Die Immobilie gehört also nur dann beiden, wenn Sie sie gemeinsam gekauft und auch beide ins Grundbuch eingetragen wurden. Ist nur ein Partner als Eigentümer eingetragen, kann es dennoch im Zuge des Scheidungsverfahrens zu einem Zugewinnausgleich kommen. Insbesondere, wenn die Immobilie während der Ehe angeschafft wurde und einen Wertzuwachs hatte.
Um Klarheit bereits im ersten Schritt zu haben und weitere entsprechend planen zu können, prüfen wir für Sie den Grundbuchauszug. Senden Sie uns dazu gerne eine unverbindliche Anfrage.
2. Der Hausverkauf als Lösung: Warum der Verkauf oft der fairste Weg ist
Oft ist der Verkauf die pragmatischste und fairste Lösung. Warum? Weil er beiden Parteien die Möglichkeit gibt, einen klaren, rechtlich sauberen Schlussstrich zu ziehen, statt sich über Jahre hinweg an Eigentum oder gar Kredite zu binden.
Einvernehmlicher Verkauf: Der ideale Fall
Im besten Fall entscheiden sich beide Ehepartner gemeinsam für den Verkauf. Das hat viele Vorteile:
Der Verkaufserlös wird gerecht aufgeteilt, meist entsprechend der Eigentumsanteile im Grundbuch
Finanzielle Klarheit für beide Parteien: Jeder weiß, womit er in die Zukunft starten kann
Rechtlich sauberer Abschluss: Es entstehen keine langfristigen Abhängigkeiten (z. B. gemeinsame Kredite)
Emotionale Entlastung: Niemand muss im alten Zuhause „gefangen“ bleiben
Wichtig: Der Verkauf muss von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern gemeinsam beschlossen und abgewickelt werden.
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?
Nicht immer gelingt eine einvernehmliche Lösung. Wenn einer der Ehepartner den Verkauf blockiert, kann der andere ihn notfalls einklagen. Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Teilungsversteigerung. Das ist ein gerichtliches Verfahren, das die Immobilie meist unter Marktwert versteigert.
Aber: Die Teilungsversteigerung ist oft emotional belastend, langwierig und wirtschaftlich nachteilig. Sie ist daher oft das letzte Mittel.
Ein Beispiel dazu:
Frau und Herr M. trennten sich nach 14 Jahren Ehe. Das gemeinsame Haus war schuldenfrei, beide standen im Grundbuch. Anfangs wollte Herr M. im Haus bleiben, Frau M. war jedoch nicht bereit, sich langfristig an den Kredit für den notwendigen Umbau zu binden. Nach einer neutralen Immobilienbewertung und einem Beratungsgespräch mit ihrem Makler entschlossen sich beide zum Verkauf. Der erzielte Preis lag über dem erwarteten Marktwert, beide Parteien konnten für sich einen neuen Lebensabschnitt starten, ohne weitere Konflikte.
Ihre Vorteile bei einem Hausverkauf:
Klare finanzielle Verhältnisse schaffen
Geringeres Konfliktpotenzial
Fairer Ausgleich bei ungleichen Vermögensverhältnissen
Schnellerer Abschluss der Trennung
Keine laufenden Kosten und Risiken mehr (z. B. für Instandhaltung, Leerstand, Kredite)
Wann ist der Verkauf sinnvoll?
Ein Hausverkauf ist oft der beste Weg, wenn
keiner der Partner allein im Haus wohnen möchte oder kann
die laufenden Kosten für einen Alleineigentümer zu hoch wären
emotionale Gründe gegen ein Verbleiben sprechen
beide Partner einen fairen Neustart anstreben
Wichtig: Ein erfolgreicher Hausverkauf beginnt mit einer realistischen Einschätzung des Immobilienwerts. Wir können dies zügig für Sie ermitteln. Kontaktieren Sie uns jederzeit gern.
3. Immobilienbewertung: Warum Sie sachlich entscheiden sollten
Ein Haus ist mehr als vier Wände, es ist Zuhause, Erinnerung, Lebensabschnitt. Gerade in einer Scheidungssituation sind auch Emotionen mit der Immobilie verknüpft. Umso schwerer fällt es dann, den Wert des Hauses nüchtern zu betrachten.
Doch genau das ist notwendig: Eine sachliche, objektive Immobilienbewertung ist der Schlüssel zu einem fairen und erfolgreichen Verkauf oder zu einer gerechten Auszahlung.
Warum eine professionelle Wertermittlung so wichtig ist
In einer Scheidungssituation kommt es häufig zu unterschiedlichen Vorstellungen darüber, was die Immobilie „wert“ ist. Der eine Partner neigt dazu, den Wert zu überschätzen (etwa aus Besitzstolz), der andere sieht ihn vielleicht absichtlich geringer (z.B. um eine Auszahlung zu vermeiden).
Ein neutral ermittelter Marktwert hilft, diese Differenzen zu überwinden und eine gemeinsame Basis für Gespräche zu schaffen. Das schützt vor:
Unrealistischen Preisvorstellungen, die den Verkauf verzögern
Ungerechten Auszahlungsbeträgen bei Eigentumsübernahme
Zukunftsbelastungen durch überschätzte Kreditbelastung
Vorteile einer Wertermittlung durch einen Experten
Als erfahrene Makler kennen wir den regionalen Markt und können auf Grundlage vergleichbarer Objekte, Lage und Ausstattung eine fundierte Einschätzung abgeben.
Auch für eine belastbare Einschätzung, z. B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, empfiehlt sich ein zertifizierter Immobiliengutachter. Das Gutachten hat Beweiskraft vor Gericht und eignet sich auch für Banken bei Auszahlungen oder Kreditübernahmen.
Bewertungstools auf Online-Plattformen können für eine erste Orientierung sinnvoll sein, doch ersetzen sie keine fundierte Wertermittlung. Die individuelle Ausstattung, Zustand, Mikrolage und Besonderheiten des Objekts fließen hier meist nicht ausreichend ein.
Was beeinflusst den Immobilienwert?
Lage (Makro- & Mikrolage)
Grundstücksgröße & Wohnfläche
Baujahr und energetischer Zustand
Ausstattung (Küche, Bäder, Bodenbeläge etc.)
Modernisierungen & Renovierungen
Zustand von Dach, Fenstern, Heizung etc.
Marktumfeld & Nachfrage
Unser Tipp: Nutzen Sie unsere professionelle Bewertung. Gerade in Scheidungsphasen hilft ein neutraler Blick von außen, überzogene Preisvorstellungen zu relativieren und realistische Ziele zu setzen.
4. Ein Makler bietet Entlastung, Neutralität und Sicherheit im Verkaufsprozess
Gerade wenn es um das gemeinsame Haus geht, können schnell unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der Immobilie entstehen.
Als spezialisierte Makler kennen wir nicht nur den lokalen Immobilienmarkt, sondern sorgen dafür, dass Sie sich nicht ständig persönlich abstimmen müssen und stattdessen einen neutralen Ansprechpartner haben, der:
alle Schritte des Verkaufs organisiert
als Filter zwischen beiden Parteien agiert
emotional entlastet
und den Ablauf professionell steuert. Von der Bewertung über die Vermarktung bis zur notariellen Abwicklung.
Unsere Erfahrung aus der Praxis: In über 70 % der Fälle, in denen wir bei „Wohnen & Gut Leben“ Immobilien im Rahmen einer Scheidung verkaufen, waren die Eigentümer dankbar, nicht direkt alles allein miteinander durchführen zu müssen.Durch die Abwicklung und den Verkauf von Immobilien im Rahmen einer Scheidung, sind die Eigentümer dankbar, uns, „Wohnen & Gut Leben“ als Makler an ihrer Seite zu haben, und nicht alles allein und miteinander durchführen zu müssen.
Was wir, als Makler, konkret für Sie übernehmen:
Wertermittlung der Immobilie
Erstellung eines professionellen Exposés mit hochwertigen Fotos
Zielgruppenorientiertes Marketing online & offline
Organisation und Durchführung von Besichtigungen
Preisverhandlungen mit potenziellen Käufern
Prüfung der Bonität der Käufer
Begleitung beim Notartermin
Nachbetreuung bis zur Übergabe
Bei uns erhalten Sie eine unverbindliche Erstberatung, in der wir Ihre individuelle Situation gemeinsam besprechen und erste Handlungsempfehlungen geben. Diskret, verständnisvoll und lösungsorientiert.
5. Alternativen zum Verkauf: Auszahlung oder Vermietung als Lösungsweg?
Ein Hausverkauf ist nicht immer der einzige Weg bei einer Scheidung, auch wenn er in vielen Fällen der klarste und fairste Abschluss ist. Manchmal gibt es gute Gründe, über Alternativen nachzudenken: Vielleicht möchte ein Partner im Haus wohnen bleiben, weil z.B. die Kinder in der Nähe weiter zur Schule gehen.
Vielleicht bestehen Hoffnungen auf eine spätere Wertsteigerung. Oder vielleicht ist einer von Ihnen emotional noch nicht bereit, das Kapitel ganz zu schließen.
In solchen Fällen können Auszahlung oder Vermietung theoretisch infrage kommen, allerdings sind beide Varianten mit spezifischen Herausforderungen verbunden.
Auszahlung eines Ehepartners, wenn einer bleibt
Wenn einer der Ehepartner das Haus behalten möchte, muss er den anderen finanziell auszahlen. Das heißt: Der verbleibende Partner übernimmt den Eigentumsanteil des anderen; entweder vollständig oder anteilig und zahlt dafür eine angemessene Summe, die sich am aktuellen Marktwert der Immobilie orientiert.
Voraussetzungen für eine faire Auszahlung:
Einvernehmliche Entscheidung, wer im Haus bleibt
Objektive Immobilienbewertung als Grundlage
Finanzielle Tragbarkeit für den verbleibenden Partner (oft mit neuer Finanzierung oder Umschuldung)
Zustimmung der Bank, falls noch ein laufender Kredit besteht
Selbst wenn einer der Partner den anderen auszahlt, müssen oft beide weiterhin für bestehende Kredite haften, außer die Bank stimmt einer Entlassung aus dem Vertrag zu.
Typische Herausforderungen:
Einer kann oder will sich die Auszahlung nicht leisten
Emotionales Ungleichgewicht – der „ausgezahlte“ Partner fühlt sich entwurzelt
Kinderwünsche kollidieren mit finanzieller Realität
Die Auszahlung ist nur dann sinnvoll, wenn sie finanziell realistisch, juristisch einwandfrei geregelt und emotional tragbar ist.
Vermietung: Die Immobilie als Kapitalanlage behalten?
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie gemeinsam zu behalten und zu vermieten. Das erscheint auf den ersten Blick als Kompromiss: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz, generiert Einnahmen und wird später eventuell verkauft.
Aber: Diese Variante ist selten konfliktfrei. Denn:
Sie bleiben weiterhin wirtschaftlich verbunden
Sie müssen regelmäßig Entscheidungen treffen (z. B. bei Mieterauswahl, Instandhaltung, Steuerfragen)
Ein zukünftiger Verkauf erfordert erneut Einigung beider Parteien
Sie tragen gemeinsam das Risiko für Leerstand, Mietausfall oder Wertverlust
Unser Tipp: Wenn Sie sich trotzdem für eine Vermietung entscheiden, empfiehlt sich eine verbindliche vertragliche Regelung mit klaren Zuständigkeiten, Entscheidungswegen und Ausstiegsklauseln.
Wann kann Vermietung sinnvoll sein?
Wenn der Markt aktuell ungünstig ist (z. B. Niedrigpreise)
Wenn emotionale Distanz gewahrt werden kann
Wenn beide Partner ein gutes Verhältnis und Interesse an Kapitalanlagen haben
Wenn beide Parteien steuerlich profitieren können
Ein Beispiel, warum eine Vermietung manchmal scheitert:
Herr und Frau B. wollten ihre gemeinsame Doppelhaushälfte behalten und vermieten, trotz Scheidung. Zunächst lief alles gut. Doch als nach zwei Jahren ein Mieterwechsel anstand, kam es zum Streit: Wer zahlt die neue Küche? Wer darf den Mieter aussuchen? Schließlich landete der Konflikt vor Gericht und die Immobilie wurde mit Verlust verkauft.
Unser Tipp: Denken Sie langfristig. Was sich kurzfristig wie ein Kompromiss anfühlt, kann sich langfristig als Belastung herausstellen.
Fragen Sie sich:
Möchte ich wirklich über Jahre hinweg noch gebunden sein?
Was, wenn neue Partner oder Familien hinzukommen?
Wie viel Konfliktpotenzial bin ich bereit zu tragen?
Mögliche Alternativen zusammengefasst:
Option | Vorteile | Risiken & Herausforderungen |
Verkauf | Klare Trennung, faire Aufteilung, Schlussstrich | Emotional schwer, rechtlich aufwendig |
Auszahlung | Einer kann im Haus bleiben, Kontinuität | Hoher Kapitalbedarf, Kreditprüfung notwendig |
Vermietung | Einnahmen sichern, evtl. Wertsteigerung | Gemeinsame Verantwortung, Konflikte möglich |
6. Der Ablauf eines Hausverkaufs bei Scheidung
Ein Hausverkauf ist immer komplex, doch im Kontext einer Scheidung kommen zusätzliche rechtliche, emotionale und kommunikative Hürden hinzu. Dies umfasst alle Schritte von der Entscheidung bis zur Schlüsselübergabe.
Schritt 1: Klärung der Eigentumsverhältnisse
Bevor Sie irgendetwas unternehmen, müssen Sie wissen, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Nur diese Person(en) dürfen rechtswirksam über die Immobilie entscheiden. Stehen beide Partner im Grundbuch, können und müssen auch beide gemeinsam verkaufen oder der Anteil eines Partners muss im Vorfeld übertragen werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie auch, ob ein Ehevertrag oder besondere Vereinbarungen zur Immobilie bestehen.
Schritt 2: Einvernehmliche Entscheidung treffen
Die wichtigste Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf: Beide Parteien müssen einverstanden sein. Versuchen Sie, idealerweise mit professioneller Unterstützung z. B. durch einen Makler, eine sachliche Entscheidung zu treffen.
Wichtig: Ohne Einigkeit kann der Verkauf blockiert werden. Alternativ bleibt nur der Weg über das Gericht (z. B. Teilungsversteigerung), der oft langwierig und verlustreich ist.
Schritt 3: Objektive Wertermittlung einholen
Lassen Sie Ihre Immobilie durch einen erfahrenen Makler bewerten. Denn der Marktwert dient als Grundlage für Preisverhandlungen, Auszahlungssummen oder eine faire Aufteilung des Erlöses.
Berücksichtigt werden u. a.:
Lage und Grundstücksgröße
Zustand und Ausstattung
Marktumfeld und Nachfrage
Modernisierungen und Renovierungsbedarf
Schritt 4: Einen Makler beauftragen
Ein qualifizierter Makler übernimmt nicht nur die Vermarktung, sondern fungiert auch als neutraler Vermittler zwischen den Ehepartnern. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf und kommuniziert auf Wunsch ausschließlich mit beiden Parteien getrennt.
Ein Makler übernimmt in der Regel:
Exposé-Erstellung
Inserate auf relevanten Portalen
Besichtigungen
Preisverhandlungen
Bonitätsprüfungen der Käufer
Vorbereitung des Notartermins
Schritt 5: Verkaufsunterlagen zusammenstellen
Um Ihre Immobilie erfolgreich zu verkaufen, brauchen Sie vollständige und aktuelle Unterlagen.
Dazu gehören z. B.:
Grundbuchauszug
Energieausweis
Baupläne, Wohnflächenberechnung
Nachweise über Modernisierungen
Grundsteuerbescheid
Angaben zu laufenden Krediten (falls relevant)
Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente stressfrei und zügig.
Schritt 6: Verkaufsverhandlungen führen
Sobald Interessenten gefunden sind, beginnt die Verhandlungsphase. Ein erfahrener Makler achtet dabei darauf, den optimalen Preis zu erzielen unter Berücksichtigung der realistischen Marktlage.
Achten Sie darauf, sich als Ehepartner intern abzustimmen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Uneinigkeit in dieser Phase kann zu Rückzügen von Käufern und Zeitverlust führen.
Schritt 7: Notarvertrag abschließen
Sobald Sie sich mit einem Käufer geeinigt haben, wird der Kaufvertrag vorbereitet. Dieser muss notariell beurkundet werden, das schreibt das deutsche Recht für Immobiliengeschäfte zwingend vor.
Beide Ehepartner (sofern sie im Grundbuch stehen) müssen persönlich oder per Vollmacht beim Notartermin erscheinen und den Vertrag unterzeichnen.
Schritt 8: Kaufpreiszahlung und Übergabe
Nach dem Notartermin prüft der Notar alle Bedingungen für die Eigentumsumschreibung (u.a. Löschungen von Grundschulden, Genehmigungen etc.). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Kaufpreiszahlung.
Im Anschluss wird die Immobilie an die neuen Eigentümer übergeben, meist mit einem schriftlichen Übergabeprotokoll, das den Zustand, Zählerstände und Schlüssel dokumentiert.
Der Verkaufserlös wird anschließend nach Vereinbarung (oder nach Eigentumsanteilen) aufgeteilt.
Der komplette Ablauf im Überblick:
Eigentumsverhältnisse prüfen
Einigung über Verkauf erzielen
Immobilienbewertung einholen
Makler beauftragen
Verkaufsunterlagen zusammentragen
Käufer finden und verhandeln
Notartermin vorbereiten und beurkunden
Kaufpreiszahlung & Übergabe
Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Beratung.
7. Fazit
Ein Hausverkauf im Zuge einer Scheidung ist mehr als ein Immobiliengeschäft, es ist ein Prozess, bei dem viele Ebenen aufeinandertreffen: finanzielle Verpflichtungen, rechtliche Rahmenbedingungen, familiäre Verantwortung und persönliche Erinnerungen.
Es geht um Abschied, um Neuanfang und um faire Lösungen.
Eine strukturierte Herangehensweise und professionelle Unterstützung ist entscheidend. Als erfahrene Immobilienmakler verstehen wir, worum es Ihnen geht.
Wir bieten Ihnen:
eine kostenfreie Erstberatung, diskret und unverbindlich
eine realistische Marktwertermittlung Ihrer Immobilie
die komplette Abwicklung des Verkaufs von Exposé bis zum Notar
eine neutrale Vermittlerrolle, wenn Kommunikation schwerfällt
echtes Verständnis für Ihre Situation
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
FAQ zum Hausverkauf bei Scheidung
Können wir das Haus auch während des Trennungsjahres verkaufen?
Ja, ein Hausverkauf während des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich. Vorausgesetzt, beide Ehepartner sind Eigentümer und stimmen dem Verkauf gemeinsam zu. Es ist jedoch wichtig, dass Sie vorher klären, wie der Erlös aufgeteilt wird. Bei Streitigkeiten kann ein Anwalt oder Mediator unterstützen.
Was passiert, wenn einer das Haus behalten will, der andere aber verkaufen möchte?
In solchen Fällen kommt es darauf an, wer im Grundbuch steht. Wenn beide als Eigentümer eingetragen sind, kann ein Verkauf nur gemeinsam beschlossen werden. Gibt es keine Einigung, kann der verkaufswillige Partner notfalls eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Dies sollte jedoch nur als letzte Option gewählt werden, da der Erlös meist deutlich unter dem Marktwert liegt.
Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt?
Die Aufteilung richtet sich in der Regel nach den Eigentumsanteilen im Grundbuch (z. B. 50/50 oder 70/30). Besteht Uneinigkeit oder wurden Investitionen unterschiedlich erbracht, kann ein Zugewinnausgleich nötig sein. Hierbei werden auch andere Vermögenswerte berücksichtigt. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann hier helfen, eine faire Lösung zu finden.
Müssen wir den Verkauf versteuern?
In vielen Fällen ist ein Hausverkauf steuerfrei, wenn:
die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde
oder der Verkauf nicht gewinnorientiert erfolgt (z. B. bei Scheidung und Auflösung gemeinsamen Eigentums)
Vermietete Immobilien können jedoch Spekulationssteuer auslösen, wenn sie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft werden.
Wie wird der Makler bezahlt?
Ein guter Makler zahlt sich in der Regel durch den höheren Verkaufspreis aus, den er durch professionelle Vermarktung erzielt. Die Maklerprovision wird erst nach erfolgreichem Verkauf fällig, meist zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen (je nach Region und Vereinbarung). Die konkrete Aufteilung kann im Vorfeld individuell vereinbart werden.
Wohnen & Gut Leben GmbH
Maria-Theresia-Straße 1 81675 München
Telefon 089 – 21 909 31 55
Quelle Headerbild: istockphoto.com/PrathanChorruangsak
Comments